AGB

ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER HÖHENBALANCE Marketing & Vertriebs GmbH
 
1. ALLGEMEINES
1.1 Nachstehende Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.3 Alle Vereinbarungen über Haupt- und Nebenleistungspflichten aus diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.A BESTELLUNG
1.A.1 Der Besteller ist, sofern es sich um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, an seine Bestellung vier Wochen lang gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt haben. Weicht die Bestätigung von der Bestellung ab, gelten die Abweichungen mit der Übernahme der Ware als angenommen.
1.A.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. PREISE
2.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Lager, ohne Verpackung und Montage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2.3 Die in der Preisliste angegebenen Preise sind bis zur Ausgabe einer neuen Preisliste gültig.
2.4 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise bleiben für uns auch nach zwischenzeitlicher Preiserhöhung drei Monate lang verbindlich, es sei denn, der Besteller wünscht einen späteren Liefertermin oder er gerät in Annahmeverzug.
3. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG, TRANSPORTVERSICHERUNG
3.1 Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Bestellern über. Dasselbe gilt ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller in Annahmeverzug gerät. Ist der Besteller Verbraucher, so geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an ihn oder in dem Zeitpunkt über, in dem der Besteller in Annahmeverzug gerät.
3.2 Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Versendung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung eindecken.
3.3 Nachlieferungen erfolgen unfrei, sofern kein Fall von Nacherfüllung vorliegt.
4. LIEFERUNG
4.1 Sofern nichts anders vereinbart, sind angegebene Liefertermine unverbindlich.
4.2 Beginn, Dauer und Ablauf von Lieferfristen werden in Fällen höherer Gewalt für die Dauer der dadurch verursachten Behinderung gehemmt.
4.3 Nimmt der Besteller den Kaufgegenstand trotz Nachfristsetzung nicht ab, sind wir berechtigt, den konkreten Schaden, mindestens aber eine Pauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Kaufpreises ersetzt zu verlangen.
4.4 Geraten wir in Lieferverzug und hat uns der Besteller erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er Schadensersatz nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verschuldet haben. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, kann er darüber hinaus Schadensersatz nur für vertragstypische Schäden verlangen. Die vorstehenden Beschränkungen der gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Durch das Schadensersatzverlangen wird das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, nicht ausgeschlossen.
5. ZAHLUNG
5.1 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in Stufen: der erste Teil mit Erhalt unserer Auftragsbestätigung, spätestens aber 15 Tage danach, anderenfalls sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der zweite Teil bei Lieferung der Ware. Die jeweiligen Prozentsätze ergeben sich aus dem individuellen Auftrag.
5.2 Wechsel oder Schecks nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung herein, wobei die Bezahlung erst mit deren Einlösung als erfolgt gilt. Im Fall von Überweisungen gilt die Zahlung erst mit der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.
5.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen oder Zahlungsbedingungen, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder, falls sonstige Umstände eintreten oder bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, werden alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig, soweit sie gestundet oder soweit Zahlungsziele vereinbart waren. Bei Wechseln gilt dies ohne Rücksicht auf die Laufzeit. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Lieferungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und im Weigerungsfall von den entsprechenden zugrunde liegenden Verträgen unbeschadet unserer sonstigen Rechte, (insbesondere gemäß Ziffer 6.3) zurückzutreten.
5.4 Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz auch dann berechnet, wenn der Besteller Verbraucher ist. Diese Regelung gilt für sämtliche Geld- und Entgeltforderungen aus diesem Vertrag. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine höhere oder der Besteller gar keine bzw. eine geringere Zinsbelastung nachweisen.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5.6 Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ist der Besteller Verbraucher, so ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Der Kaufvertrag mit dem Besteller ist auflösend bedingt für den Fall, dass ein Leasingvertrag für den Kaufgegenstand abgeschlossen wird. Für den Fall, dass ein Leasinggeber in den Kaufvertrag auf Bestellerseite eintritt, muss die Dokumentation, welche den Leasinggeber zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zugehen.
6. EIGENTUMSVORBEHALTSSICHERUNG
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsver-bindung mit dem Besteller, insbesondere eines etwaigen Kontokorrentsaldos, vor. Der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten Saldo. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck- oder Wechselverfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt durch Gutschrift des Schecks bei uns.
6.2 Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Beschlagnahme, Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage im Sinne des § 771 ZPO erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug und in den unter Ziffer 5.3 genannten Fällen sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Besteller ist zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet. Geleistete Anzahlungen werden einbehalten.
6.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. GARANTIE- UND MÄNGELANSPRÜCHE
7.1 Soweit wir oder der Hersteller des Kaufgegenstands eine Garantie für deren Beschaffenheit oder Haltbarkeit übernehmen sind deren Inhalt und Umfang der Auftragsbestätigung niedergelegt. Weder die gesetzlichen noch die nachstehend beschriebenen Rechte des Bestellers werden durch die GARANTIEBEDINGUNGEN eingeschränkt, sofern der Besteller Verbraucher ist.
7.2 Liegt bei einem neu hergestellten Kaufgegenstand ein von uns zu vertretender Sachmangel vor, so kann der Besteller Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann der Besteller nur nach fehlgeschlagener Nacherfüllung. Die Minderung des Kaufpreises kann dann nur bei erheblichen Pflichtverletzungen unsererseits verlangt werden. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.
7.3 Im Falle der Nacherfüllung tragen wir alle hierfür erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
7.4 Soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, hat der Besteller Mängelrügen unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzubringen. Dies gilt bei mangelhafter Nacherfüllung entsprechend. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird auf ein Jahr verkürzt. Ist der Besteller Verbraucher, gilt dies nur bei gebrauchter Ware.
7.5 Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, ist er verpflichtet, uns jede Mängelrüge eines Käufers unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu melden, nachdem ihm der vom Käufer behauptete Mangel bekannt ist. Versäumt der Besteller diese Frist, stehen ihm Gewährleistungsansprüche gegen uns nicht zu. Insbesondere kann der Besteller dann von uns nicht Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zu seinem Kunden hatte.
7.6. Lagert der Besteller, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, einen neuen Kaufgegenstand von uns unverhältnismäßig lange, gilt im Verhältnis zu uns die Beweislastumkehr des § 476 BGB nicht.
7.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, - gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, sofern es sich bei dem Geschädigten nicht um einen Verbraucher handelt. Verletzen wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns vertragliche Pflichten fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig, ist unsere Schadensersatzhaftung auf vertragstypische Schäden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Bei nicht zu vertretenen Pflichtverletzungen, die nicht in der Lieferung mangelhafter, neu hergestellter Ware bestehen, ist der Besteller zum Rücktritt nicht berechtigt.
7.8 Der Höhe nach ist unsere Haftung für Schadensersatz auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
8.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern (z.B. Kaufleute, jur. Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen) einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt für alle Besteller, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt haben oder deren Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10. HAFTUNG
Die Höhenbalance Marketing &Vertriebs GmbH haftet nicht, wenn Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenversicherungen oder ähnliche Kostenträger die Kosten ganz oder teilweise erstatten, wenn Geräte, die nicht nach dem Medizinproduktegesetz zertifiziert sind, eingesetzt werden.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Besteller verpflichtet sich schon jetzt, einer Vereinbarung zuzustimmen, durch welche die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung am Nächsten kommt.
12. RECHTSWAHL
Dieser Vertrag unterliegt in vollem Umfang deutschem Recht.
Hinweise und Anregungen zu unserem Angebot, unserer Webseite und unserem Service nehmen wir gern zum Anlass für weitere Verbesserungen. Lassen Sie uns einfach wissen, wie Sie uns sehen! Vielen Dank im Voraus.

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